Ich hatte heute ein persönliches Telefonat mit dem Geschäftsführer unseres Tennis Landes-Verbandes (TNB Niedersachsen/Bremen). Zudem kam noch eine allgemeine Info der Stadt Bramsche heraus. Der aktuelle Stand bis zur nächsten Corona-VO gestaltet sich zunächst wie folgt (auf Antworten diesbezüglich vom Landes Sport Bund, Kreis Sport Bund sowie dem Gesundheitsamt des LK OS und dem städtischen Ordnungsamt sowie evtl. unserer Landrätin Frau Kebschull warte ich derzeit noch):
News
Zusatz-Infos zum Spielen von Doppeln und Mixed
Das Doppel- oder Mixed-Spiel ist ab sofort unter folgenden Voraussetzungen eindeutig gestattet und zwar entweder, wenn...:
a) ...alle vier Teilnehmenden aus nur einem Haushalt stammen, oder...
b) ...alle vier Teilnehmenden aus maximal zwei Haushalten stammen, oder...
c) ... bei allen vier Teilnehmenden entweder eine vollständige Impfung länger als 14 Tage zurückliegt oder man aber als vollständig Genesene/r gilt, oder...
d) ... mehr als zwei Haushalte (also drei oder vier) involviert sind, aber mindestens zwei von diesen Personen vollständig geimpft bzw. genesen sind
Dinge wie die Notwendigkeit einer Platzbuchung für das Doppel oder Mixed sowie das Verbot der Nutzung von Duschen und Umkleidekabinen (siehe §16 (3) aktuelle Corona-VO von Niedersachsen) bleiben davon allerdings unberührt wie das Gebot, dass derzeit keine Zuschauer auf der Anlage zugelassen sind!
Für alle anderen Konstellationen gilt kurzfristig noch Folgendes:
Möchten sich Personen aus mehr als zwei Haushalten zum Doppel oder Mixed spielen treffen, müssen alle Beteiligten, die weder vollständig geimpft sind (TEIL-Impfungen zählen dabei nicht! Zudem müssen mindestens 14 Tage seit der letzten Impfung vergangen sein!) noch von Corona vollständig Genesen sind gemäß § 5 a der aktuellen Corona-Verordnung einen maximal 24 Stunden zurück liegenden Test vorab vorweisen können. Geimpfte Personen und vollständig Genesene haben die entsprechenden Bescheinigungen/Impfpässe bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen (dies ergibt sich aus unseren Verpflichtungen aus u. a. §5 der aktuell gültigen Corona-VO).
Die Abteilungsleitung weist noch einmal daraufhin, dass alle derzeitigen Reglementierungen und Einschränkungen lediglich der Gesundheitsvorsorge und der Einhaltung derzeit gültiger Rechtsvorschriften gelten, zu diesen sind wir vom Gesetzgeber derzeit verpflichtet und haben auch keinerlei Gestaltungspielraum für Ausnahmen jedweder Art.
Das man damit natürlich derzeit keinen Beliebtheitspreis gewinnen kann, ist uns allen bewusst. Die Konsequenzen der Nichtbeachtung dieser Vorgaben gehen aber von einem kompletten Sperren der Anlage bis hin zu hohen Geldbußen für den Verein und die daran Beteiligten. Beides sind Dinge, die wir auf jeden Fall verhindern möchten und müssen und darum hier noch einmal die Bitte um Verständnis und gemeinsam an einem Strang zu ziehen, bis wieder bessere Zeiten kommen und das werden sie!
Ob der Aufwand getätigt werden kann, seitens der Abteilung kontrollierte (Gruppen-)Testungen auf bzw. vor der Anlage durchzuführen, ist mehr als fraglich. Darum wird gebeten, sich notwendige Test-Ergebnisse und Bescheinigungen vor dem Spielen von Doppeln oder Mixed in den o. g. Konstellationen, wo dies rechtlich vorgeschrieben ist, an den im Landkreis dafür verfügbaren Stellen vorab zu besorgen und beim Spielen vorzuhalten, falls es dort zu Kontrollen jedweder Art kommen sollte.
gez.
Der Sportwart